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Förderung "De-Minimis"

: Das Bundesamt für Güterverkehr fördert die Anschaffung von Ortungssystemen bis zu 100%!

Antragsfrist ist der 31. März 2012 ...mehr

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Förderprogramm "De-Minimis"

Das Bundesamt für Güterverkehr fördert Telematiksysteme bis zu 100 %.

Was wird gefördert?

Es werden Zuschüsse zu folgenden Maßnahmearten gewährt:

  • je Maßnahme zur Effizienzsteigerung bis 2.500 Euro (z.B. Erwerb von Telematiksystemen wie GloboTrack oder TrackCube)
  • je fahrzeugbezogene Maßnahme bis 3.600 Euro z.B. Erwerb von Fahrerassistenz- oder Partikelminderungssystemen)
  • je personenbezogene Maßnahme bis 1.400 Euro (z.B. Kosten der Sicherheitsausstattung/Berufskleidung des Fahr-/Ladepersonals/Disponenten)

Wie errechnet sich die Höhe der Zuwendung?

Die jährliche Zuwendung ist auf 33.000 Euro je Unternehmen begrenzt.

Der maximale Förderhöchstbetrag je Unternehmen ermittelt sich aus:

  • Anzahl schweren Nutzfahrzeuge (zugelassen bis zum 31. Oktober des letzten) multipliziert mit 600 Euro
  • Die Zuschüsse werden zu 100% ausgezahlt
  • Die Zuschüsse müssen nicht zurück gezahlt werden.
  • Die Zuschüsse je Telematikeinheit können bis zu 1.400 Euro betragen.

Wer kann Anträge stellen?

Förderberechtigt sind Unternehmen, die gewerblichen Güterkraftverkehr oder Werkverkehr durchführen und Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen sind.

Schwere Nutzfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 12 Tonnen beträgt.

Bis wann muss ein Antrag gestellt werden?

  • Die Antragsfrist geht bis zum 31.03.2012.

Wo erhält man die Antragsunterlagen und amtlichen Informationen?

  • Alle rechtsverbindlichen Angaben stehen auf der Homepage des Bundesamtes für Güterverkehr

Bundesamt für Güterverkehr - "De-Minimis"